Arzthaftungsrecht (Patientenanwalt)

Dr. Bruns vertritt als Patientenanwalt Geschädigte, die einem ärztlichen Kunstfehler zum Opfer gefallen sind. Das sind zum Teil schlimme Geschichten, etwa wenn es um Neugeborene geht, die in der Klinik nur unzureichend versorgt wurden. Viele Patienten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung und müssen daher die oft hohen Kosten für Sachverständigengutachten nicht scheuen, die in Arzthaftungssachen regelmäßig eingeholt werden müssen.

Ihr Fachanwalt für Arzthaftungsrecht in Baden-Baden

Dr. Patrick Bruns verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung im Arzthaftungsrecht und vertritt in diesem Bereich nahezu ausschließlich Patienten. Er steht für eine zügige und effiziente Bearbeitung aller Mandate und setzt sich konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein. Als Dozent für Patientenrechte in der anwaltlichen Fortbildung gibt er sein umfassendes Fachwissen regelmäßig weiter. Zudem arbeitet Dr. Patrick Bruns mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und gewährleistet so eine reibungslose und unkomplizierte Abwicklung.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Arzthaftungsrecht

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen medizinische Standards verstößt und dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht.

Patienten können Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, wenn ein nachweisbarer Behandlungsfehler vorliegt.

Der Nachweis erfolgt meist durch medizinische Gutachten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier entscheidend.

Ja, Ansprüche unterliegen Verjährungsfristen. Diese beginnen in der Regel mit Kenntnis des Schadens und sollten unbedingt beachtet werden.

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

In vielen Fällen ja – insbesondere bei schweren gesundheitlichen Folgen. Eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten ist jedoch wichtig.

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