Arzthaftungsrecht (Patientenanwalt)

Dr. Bruns vertritt als Patientenanwalt Geschädigte, die einem ärztlichen Kunstfehler zum Opfer gefallen sind. Das sind zum Teil schlimme Geschichten, etwa wenn es um Neugeborene geht, die in der Klinik nur unzureichend versorgt wurden. Viele Patienten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung und müssen daher die oft hohen Kosten für Sachverständigengutachten nicht scheuen, die in Arzthaftungssachen regelmäßig eingeholt werden müssen.

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