Im Arbeitsrecht vertritt Dr. Patrick Bruns überwiegend Arbeitnehmer. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Arbeitnehmer rechtsschutzversichert sind und zahlreiche Rechtsschutzversicherer ihn empfehlen, da ihre Versicherungsnehmer bei ihm in guten Händen sind. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf Kündigungsschutzverfahren, bei denen er sich dafür einsetzt, den Arbeitsplatz seiner Mandanten zu erhalten oder eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Darüber hinaus unterstützt er bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen, etwa bei Lohnrückständen, variabler Vergütung, Zeugnisfragen oder Abmahnungen. Gleichzeitig vertritt Dr. Patrick Bruns auch Arbeitgeber, die davon profitieren, dass er beide Seiten des Arbeitsrechts umfassend kennt.
Arbeitsrecht
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Baden-Baden
Dr. Patrick Bruns ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über mehr als 30 Jahre umfassende Berufserfahrung in diesem Bereich. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und legt großen Wert auf eine zügige und effiziente Bearbeitung aller Mandate. Als Dozent für Arbeitsrecht in der anwaltlichen Fortbildung gibt er sein fundiertes Wissen regelmäßig weiter. Zudem arbeitet Dr. Patrick Bruns mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und sorgt so für eine unkomplizierte und reibungslose Abwicklung für seine Mandanten.
Häufige Fragen unserer Mandanten zum Arbeitsrecht
Was sollte man nach einer Kündigung sofort tun?
Nach Erhalt einer Kündigung sollte diese umgehend rechtlich geprüft werden. Wichtig ist, innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben, da sonst die Kündigung wirksam wird.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Ein Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Häufig wird sie jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder vor Gericht erzielt.
Kann mir ohne Grund gekündigt werden?
Das hängt vom Umfang des Kündigungsschutzes ab. In kleineren Betrieben oder während der Probezeit kann eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen, ansonsten ist ein Grund erforderlich.
Wie lange sind die Kündigungsfristen?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, verlängert sich aber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl oder Abrechnungsbetrug. Zudem muss sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden.
Brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht?
Gerade bei Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsverträgen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um Fristen einzuhalten und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.