Mietrecht und WEG-Recht

Mietrecht

Im Mietrecht vertritt Dr. Bruns Mieter und Vermieter gleichermaßen, vor allem in Kündigungsschutzprozessen. Er weiß, wie man Räumungen möglichst schnell durchsetzt und möglichst gut verhindert. Er konzipiert zudem Geschäftsraummietverträge, auch für kleinere Unternehmen. Bei solchen Verträgen ist es wichtig, die richtigen Regelungen zu finden, da erfahrungsgemäß häufig Formfehler gemacht werden, die dann teuer werden können. Andere mietrechtliche Themen werden von Dr. Bruns als Fachanwalt für Mietrecht ebenfalls betreut, zB. Fragen um die Kaution oder bei Vermieterwechsel.

WEG-Recht

Im WEG-Recht vertritt Dr. Bruns vor allem Eigentümer. Er vertritt aber auch Bauträger und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Einige Verwalter hat Dr. Bruns als Vorsitzender eines Ausschusses der IHK Karlsruhe, die Prüfungen zum Erwerb des Titels als zertifizierter WEG-Verwalter abnimmt, selbst mitgeprüft. Als Fachanwalt für WEG-Recht betreut Dr. Bruns auch viele Kaufverträge über Wohnimmobilien, sei es Grundstückkäufe oder verkaufte WEG-Einheiten, die beispielsweise wegen einer arglistigen Täuschung rückabgewickelt werden müssen.

Ihr Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht in Baden-Baden

Dr. Patrick Bruns ist seit 2012 Fachanwalt für Mietrecht und verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Er vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter und steht für eine zügige sowie effiziente Mandatsbearbeitung. Als Dozent für Mietrecht in der anwaltlichen Fortbildung gibt er sein fundiertes Fachwissen regelmäßig weiter. Die Zusammenarbeit mit allen Rechtsschutzversicherern ermöglicht zudem eine reibungslose Abwicklung für seine Mandanten.

Darüber hinaus ist Dr. Patrick Bruns ebenfalls seit 2012 Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht und verfügt auch hier über mehr als 30 Jahre umfassende Berufserfahrung. Er vertritt Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und zeichnet sich durch eine strukturierte und zügige Arbeitsweise aus. Als Dozent für Wohnungseigentumsrecht in der Anwaltsfortbildung ist er auch in diesem Fachgebiet regelmäßig tätig. Die Kooperation mit sämtlichen Rechtsschutzversicherern sorgt auch hier für eine unkomplizierte und effiziente Mandatsabwicklung.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wann ist eine Kündigung des Mietvertrags wirksam?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen einhalten. Bei Vermietern ist meistens ein berechtigtes Interesse erforderlich.

Bei erheblichen Mängeln kann die Miete gemindert werden. Voraussetzung ist, dass der Mangel dem Vermieter vorher angezeigt wurde.

Mieterhöhungen müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie sollten immer geprüft werden, bevor zugestimmt wird. Manchmal existieren Mietspiegel, anhand derer sich die Berechtigung gut nachprüfen lässt.

Eine WEG besteht aus allen Eigentümern einer Immobilie. Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen, etwa zu Kosten oder Instandhaltung.

Konflikte entstehen häufig bei Beschlüssen oder Kostenverteilungen. Hier kann eine rechtliche Prüfung und ggf. Anfechtung sinnvoll sein.

Das hängt davon ab, ob Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum betroffen ist. Die Abgrenzung ist oft entscheidend.

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