Arbeitsrecht & Kündigungsschutz

Fachanwalt Dr. Patrick Bruns

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Baden-Baden und Achern

Sie haben eine Kündigung erhalten oder benötigen Unterstützung im Kündigungsschutzverfahren? Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder haben Fragen bei einer Abmahnung? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie Dr. Patrick Bruns seit über 25 Jahren kompetent und engagiert im gesamten Arbeitsrecht.

Die Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer sowie Arbeitgeber in Baden-Baden, Achern, Karlsruhe und der gesamten Region bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.

Dr. Patrick Bruns ist seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht, Autor juristischer Fachbücher sowie Kommentator im Beck’schen Online-Kommentar Arbeitsrecht. Durch langjährige Erfahrung, wissenschaftliche Tätigkeit und regelmäßige Veröffentlichungen profitieren Mandanten von rechtlicher Beratung auf höchstem fachlichem Niveau.

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer genießen unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Häufig bestehen gute Erfolgsaussichten gegen eine Kündigung, insbesondere bei formalen Fehlern, sozialen Auswahlfehlern oder unzureichender Begründung der Kündigung. Die Kanzlei mit Fachanwalt für Kündigungsschutz Baden-Baden Dr. Patrick Bruns prüft kurzfristig, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Möglichkeiten hinsichtlich Weiterbeschäftigung oder Abfindung bestehen.

Kündigung erhalten? Wir helfen beim Kündigungsschutz

Bei einer Kündigung gelten kurze Fristen. Gegen eine Kündigung kann häufig nur innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Wir prüfen für Sie insbesondere:

  • ordentliche Kündigungen
  • fristlose Kündigungen
  • betriebsbedingte Kündigungen
  • personenbedingte Kündigungen
  • verhaltensbedingte Kündigungen
  • Kündigungen während Krankheit
  • Kündigungen in der Probezeit
  • Kündigungen bei Schwerbehinderung
  • Kündigungen während Schwangerschaft oder Elternzeit

Oft bestehen gute Chancen auf:

 Je früher anwaltliche Beratung erfolgt, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Verhandlungsspielräume nutzen.

  • Weiterbeschäftigung
  • eine Abfindung
  • bessere Zeugnisregelungen
  • Freistellung
  • bessere Konditionen im Aufhebungsvertrag

Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen

Viele Arbeitnehmer unterschreiben Aufhebungsverträge vorschnell.

Viele Arbeitnehmer unterschreiben Aufhebungsverträge vorschnell. Dies kann erhebliche Nachteile verursachen, etwa:

  • Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
  • Verlust von Abfindungsansprüchen
  • ungünstige Zeugnisregelungen
  • Nachteile bei Bonus- oder Vergütungsansprüchen

Wir prüfen Aufhebungsverträge sorgfältig und verhandeln bessere Bedingungen für unsere Mandanten.

Dabei beraten wir unter anderem zu:

  • Abfindungshöhe
  • Freistellung
  • Resturlaub
  • Bonuszahlungen
  • Dienstwagenregelungen
  • Wettbewerbsverboten
  • Geheimhaltungsklauseln
  • Zeugnisformulierungen

Abmahnung, Arbeitszeugnis und Vergütung

Nicht jede Abmahnung ist rechtmäßig.

Häufig enthalten Abmahnungen formale oder inhaltliche Fehler.
Wir prüfen, ob:

  • eine Entfernung aus der Personalakte möglich ist
  • Gegendarstellungen sinnvoll sind
  • arbeitsrechtliche Schritte empfohlen werden

Auch bei Streitigkeiten über:

  • Arbeitszeugnisse
  • variable Vergütung
  • Überstunden
  • Bonuszahlungen
  • Zielvereinbarungen
  • Lohnrückstände
  • Urlaubsansprüche

… stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Beratung von Arbeitgebern

Die Kanzlei berät ebenfalls Unternehmen und Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungen und Trennungsprozesse
  • Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Befristungen
  • Betriebsratsangelegenheiten
  • Geschäftsführeranstellungs-Verträge
  • Compliance- und Hinweisgeberschutz
  • Restrukturierungen und Personalmaßnahmen

Die Vertretung beider Seiten ermöglicht eine besonders praxisnahe und strategisch fundierte Beratung.

Erfahrung, die Vertrauen schafft

Fachkompetenz auf höchstem Niveau

Klarheit komplexer Rechtsfragen

Fachliche Expertise und wissenschaftliche Tätigkeit

Dr. Patrick Bruns verfügt über langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher juristischer Veröffentlichungen, Referent und Kommentator arbeitsrechtlicher Fachliteratur.

Die kontinuierliche wissenschaftliche Arbeit gewährleistet eine Beratung auf aktuellem Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Baden-Baden, Achern und Karlsruhe

Die Kanzlei vertritt Mandanten im gesamten Arbeitsrecht vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Insbesondere in Baden-Baden, Achern, Karlsruhe, Rastatt, Offenburg und der gesamten Region.

Kurzfristige Beratungstermine sind häufig möglich.

Häufige Fragen unserer Mandanten zum Arbeitsrecht

Was sollte man nach einer Kündigung sofort tun?

Nach Erhalt einer Kündigung sollte diese umgehend rechtlich geprüft werden. Wichtig ist, innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben, da sonst die Kündigung wirksam wird.

Nein. Ein Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Häufig wird sie jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder vor Gericht erzielt.

Das hängt vom Umfang des Kündigungsschutzes ab. In kleineren Betrieben oder während der Probezeit kann eine Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen, ansonsten ist ein Grund erforderlich.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, verlängert sich aber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl oder Abrechnungsbetrug. Zudem muss sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden.

Gerade bei Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsverträgen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um Fristen einzuhalten und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

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